Betriebe/Unternehmen
Vermittlung in Arbeit
Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung
Im Sinne der Inklusion ist uns die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse ein großes Anliegen. Um dies zu erreichen, arbeitet die Werkstatt mit dem Integrationsfachdienst (IFD) für die Region Rotenburg-Wümme und den Leistungsträgern der beruflichen Rehabilitation fallbezogen und regelmäßig erfolgreich zusammen. Die Suche nach Praktikumsbetrieben mit Übernahmemöglichkeiten, eine ergebnisoffene Beratung aller Beteiligten sowie die Unterstützung bei der Umsetzung der Integration stehen dabei im Vordergrund.
Förderanreize der Reha-Leistungsträger und das Förderprogramm Budget für Arbeit beinhalten vielfältige finanzielle, sachliche und personelle Anreize, um die betriebliche Integration zu fördern und zu wagen.
Einer Rückkehrgarantie ermöglich eine sehr schnelle Wiederaufnahme in die Werkstatt, falls die Beschäftigung oder Ausbildung beendet wird.
Leistungsformen
Unsere Dienstleistungen erbringen wir auf verschiedenen Wegen, die sich nach den Bedürfnissen unserer Kunden richten.
Sie können:
- Ihre Aufträge durch unsere Mitarbeiter bei uns fertigen lassen
- Arbeitsgruppen mit Anleitung in Ihren Betrieb integrieren
- Einzelne Werkstattmitarbeiter in Ihrem Betrieb einsetzen oder
- Aufträge von unseren Mitarbeitern bei Ihnen vor Ort ausführen lassen
Unternehmen können bis zu 50 Prozent der Arbeitskosten unserer Werkstatt auf die Ausgleichsabgabe gem. SGB IX anrechnen.
Beschäftigungsarten
Es bestehen 2 Möglichkeiten, unsere Mitarbeiter bei Ihnen einzusetzen:
Ein Betriebspraktikum
- dient der allgemeinen Qualifikation und
- der Einarbeitung in Ihre betrieblichen Rahmenbedingungen und Arbeitsanforderungen
- ist für Ihren Betrieb unentgeltlich
- dauert bis zu 6 Monate
- kann der Vorbereitung eines betriebsintegrierten Arbeitsplatzes dienen
Ein betriebsintegrierter Arbeitsplatz
- kann in Ihrem Unternehmen befristet oder unbefristet eingerichtet werden
- basiert auf einer Dienstleistungsvereinbarung
- ist auch in der Form von Arbeitsgruppen mit Fachpersonal der Werkstatt in Ihrem Unternehmen möglich
Für beide Beschäftigungsarten gilt:
- die Beschäftigten bleiben Mitarbeiter der Werkstatt
- es entsteht kein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb
- Lohn, Sozialversicherung und Unfallversicherung zahlt die Werkstatt
- der Einsatz in Ihrem Betrieb wird durch die Fachkräfte der Werkstatt unterstützt und begleitet
Vorteile
Vorteile für Ihren Betrieb:
- Sie erhalten motiviertes Personal, das von uns speziell auf die ausgewählten Tätigkeitsbereiche qualifiziert wird
- die Einarbeitung in Ihre Arbeitsanforderungen sowie die Qualifizierung kann auch vor Ort erfolgen
- die Kosten eines betriebsintegrierten Arbeitsplatzes in Ihrem Unternehmen reduzieren Ihre Ausgleichsabgabe
- Sie erhalten zur Vorbereitung und Begleitung des Einsatzes eine fundierte Beratung und werden von uns im Prozess weiter unterstützt
Im Anschluss an einen Einsatz …
Im Anschluss an den Einsatz in Ihrem Unternehmen stellt sich oft die Frage nach einer festen Einstellung des Mitarbeiters. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von Mitarbeitern mit einer Behinderung werden in der Regel durch Lohnzuschüsse gefördert.
Unsere Fachkräfte sowie unsere Kollegen vom Integrationsfachdienst beraten Sie gerne über weitere Fördermöglichkeiten.